
Auswandern nach Spanien

Sommer, Sonne, Sonnenschein ist Ihre Welt? Lange schöne Strände bestückt mit
unzähligen Palmen sind ein Traum für Sie? Sie möchten in einem Land leben, in
dem die Menschen absolut herzlich und kontaktfreudig sind? Paella zählt zu Ihren
Lieblingsgerichten? Sie sehen sich gern Stierkämpfe an oder tanzen Flamenco?
Dann nichts wie los nach Spanien!
Spanien bedeckt neben dem Nachbarland Portugal die iberische Halbinsel zu fast
80 Prozent. Hier leben ungefähr 40 Millionen Menschen. In der Hauptstadt Madrid
leben etwa drei Millionen Menschen.
Das Klima in Spanien ist sehr vielfältig. Es wird stark vom angrenzenden Meer
beeinflusst. Zwischen dem Norden und den Süden gibt es große Unterschiede. Die
durchschnittliche Sommertemperatur im Sommer liegt bei mindestens 30°C. Pro Tag
gibt es ca. 11-12 Sonnenstunden und Regen ist selten. Im Winter liegen die
Temperaturen bei ca. 15°C. In den Gebirgsregionen nehmen die Temperaturen
allerdings spürbar ab.
Die wichtigste Einnahmequelle der spanischen Wirtschaft ist definitiv der
Tourismus. Andere bedeutende Wirtschaftszweige der spanischen Industrie sind zum
Beispiel der Maschinen- und Schiffsbau, die Textil- und Automobilindustrie und
die Bauwirtschaft.
Wenn man als Deutscher in Spanien arbeiten möchte, so hat man in diesem Land die
gleichen Rechte wie die Einwohner selbst. Gute Arbeitsmöglichkeiten findet man
hier in der Tourismusbranche. Sie sind eine ausgebildete Hotelfachkraft wie zum
Beispiel Koch, Animatuer oder Kellner? Sie beherrschen mehrere Sprachen wie zum
Beispiel Spanisch, Englisch, Deutsch? Dann haben Sie hier die besten Chancen!
Doch nicht nur im Hotelbereich werden Arbeitskräfte gesucht, auch Techniker,
kaufmännische Fachkräfte, IT-Spezialisten, Lehrer und Handwerker finden steigend
Arbeitsangebote.
Um in Spanien Einreisen zu dürfen brauchen Deutsche Staatsbürger ihren
Personalausweis oder ihren Reisepass. Dieser berechtigt zu einem Aufenthalt von
bis zu drei Monaten in Spanien. Bei einem Aufenthalt über diesen Zeitraum
hinaus, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dieser Antrag muss
persönlich bei der zuständigen Polizei oder Ausländerbehörde gestellt werden.
Läuft ein Arbeitsvertrag über ein Jahr, so wird die Aufenthaltsgenehmigung für
fünf Jahre ausgestellt. Im Anschluss kann diese um weitere fünf Jahre verlängert
werden.