
Auswandern nach Italien

Ein beliebtes Land zum Auswandern liegt im Süden Europas. Sie lieben
italienisches Essen wie zum Beispiel Pizza oder Spagetti? Sie möchten mit
Menschen zusammenleben, die das Leben locker sehen und sich durch fast nichts
aus der Ruhe bringen lassen? Sie lieben Menschen, die voller Lebensfreude
stecken und bei denen Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit an erster Stelle
stehen? Machen Sie es doch wie 20.000 Deutsche im vergangenen Jahr auch: Auf
nach Bella Italia!
Die Deutschen lieben Italien! 20 Prozent der ausländischen Besucher stammen aus
Deutschland. Deutsche führen somit die Spitze an. Italiens Merkmale sind die
wunderschönen Landschaften, die traumhaften Strände und die schönen
Temperaturen. Typisch für Italien sind heiße Sommer, vor allem im Süden des
Landes. Frühling und Herbst sind eher mild und sonnig, nicht so verregnet wie
hier größtenteils. Im Winter sind die Temperaturen auch wärmer und trockener als
in Deutschland. Ausgenommen ist hiervon Norditalien. Hier sind die Winter sehr
kalt und es fällt viel Schnee. Die Durchschnittstemperaturen in Italien liegen
im Sommer in Rom bei 30°C und im Winter bei 11°C.

Die Besten Chancen auf einen Arbeitsplatz in Italien hat man im Norden des
Landes, wie zum Beispiel Mailand, Verona oder Turin. Aber auch in Rom, der
Hauptstadt Italiens ergeben sich oft gute Chancen für einen Job. Wenn Sie zum
Beispiel ausgebildeter Koch, Kellner, Animateur oder Reiseverkehrskaufmann sind
und noch mehrere Sprachen beherrschen haben Sie gute Aussichten. Allerdings
finden auch kaufmännische Fachkräfte, Lehrer und Techniker immer mehr
Arbeitsangebote.
Die wichtigsten Industriezweige sind natürlich der Tourismus, der Maschinenbau,
der Fahrzeugbau, die Bekleidungsbranche und die Nahrungsmittelindustrie.
Um nach Italien einreisen zu dürfen, brauch man als Deutscher Staatsbürger nur
seinen Personalausweis oder Reisepass. Damit kann man sich ohne weiteres drei
Monate in Italien aufhalten. Möchte man allerdings länger oder dauerhaft dort
bleiben, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dies muss man
spätestens nach einem Monat bei der Polizei oder der Ausländerbehörde des
Aufenthaltsortes machen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für fünf Jahre
ausgestellt. Danach hat man die Möglichkeit, diese zu verlängern.