
Auswandern nach Finnland

Ein Leben in einem ruhigen Land, weit im Norden von Europa? Mitten zwischen
riesengroßen Wäldern und atemberaubenden Seen? Finnland wird ein immer
beliebteres Land unter den Auswandererzielen der Deutschen.
Für das skandinavische Land sprechen viele Gründe, wie zum Beispiel der hohe
Lebensstandard und die niedrige Arbeitslosenquote.
In Finnland Leben ca. 5,2 Millionen Menschen, die Hauptstadt Helsinki beheimatet
ca. 1,2 Millionen davon. Die offiziellen Landesprachen hier sind Finnisch und
Schwedisch. Knapp 92 % der Einwohner sprechen aber Finnisch.
Finnland besteht zu knapp 80 % aus bewaldeter Fläche und ist somit das Land mit
dem höchsten Waldanteil in Europa. Nadelwälder sind hier am meisten verbreitet.
Die Temperaturen in Finnland sind im Durchschnitt allerdings etwas kälter als
die in Deutschland. Sehr kalte Winter und warme Sommer machen Finnland aus.
Finnland gehört mittlerweile zu den wirtschaftlich und technisch führenden
Ländern in Europa. Während wir in Deutschland mit hohen Arbeitslosenzahlen zu
kämpfen haben, sucht man in Finnland verzweifelt nach ausgebildeten Handwerkern.
Sie sind Maurer, Elektriker oder Dachdecker? Dann haben Sie hier beste Chancen.
Auch Ingenieure und Bauerarbeiter werden hier benötigt. Nicht zu vergessen ist
das Gesundheitswesen. Ärzte und Pflegepersonal sind ebenfalls sehr gesucht.
Da Finnland Mitglied der Europäischen Union ist, benötigen Deutsche Staatsbürger
keine Arbeitserlaubnis. So spart man sich schon einige lästige Behördengänge.
Um sich in Finnland verständigen zu können, sollte man sich unbedingt mit der
Landessprache vertraut machen. So ist es im Job und auch im privaten Leben sehr
viel leichter Kontakte zu knüpfen.
Um nach Finnland einreisen zu dürfen, bedarf es einem Deutschen Staatsbürger
lediglich seines Personalausweises oder Reisepasses. Hiermit kann man sich bis
zu drei Monate in Finnland aufhalten. Möchte man über diesen Zeitraum hinaus in
Finnland bleiben, so muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Hierfür
sind die örtlichen Polizeidienststellen zuständig. Mitzubringen sind hierfür ein
Personalausweis oder Reisepass und eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Die
Aufenthaltgenehmigung wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt.