Montag, 17. Januar 2022
11.1.2022 Memmingen. 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude der Stadt Memmingen.
In allen Gebäuden der Stadtverwaltung Memmingen gilt ab Montag, 17. Januar 2022, die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher.
Als Testnachweis dient die Bescheinigung eines negativen Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines negativen PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt).
In den Verwaltungsgebäuden besteht weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
In den städtischen Gebäuden, in denen die 2G-Regel gilt, bleibt diese weiterhin bestehen. So zum Beispiel in der Stadtbibliothek und Stadtarchiv.
Die städtischen Museen und das Theater in Memmingen können mit einem 2G+ Nachweis besucht werden.